Koch
Handwerksdienst
Alles aus einer Hand
Wir sind der Ansprechpartner für Ihre handwerklichen Belange rund um Ihr Haus und Ihren Garten. Nach einer fachlich kompetenten Beratung, können wir eine für Sie maßgeschneiderte Lösung aus einer Hand anbieten. Arbeiten die wir nicht selbst durchführen können, realisieren wir in der Zusammenarbeit mit anderen Firmen. Wir bleiben dabei aber stets Ihr Ansprechpartner.
Teilsanierung von Wohngebäuden
Um den Wert Ihrer Immobilie zu halten oder ihn sogar zu steigern, bieten wir Ihnen viele Möglichkeiten der baulich-technischen Wiederherstellung oder Modernisierung. Dies kann sich auf einzelne Etagen genauso beziehen, wie auch auf das gesamte Objekt. Zusätzlich beraten wir Sie gerne über weiterführende Maßnahmen, die den Wert Ihrer Immobile steigern.
Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in Wohngebäuden
Wir sorgen für eine kontinuierliche und fachgerechte Gebäudeinstandhaltung. Alle dazu erforderlichen Maßnahmen können wir übernehmen, damit die Funktionsfähigkeit Ihrer Immobile aufrechterhalten wird. Aus unserer Erfahrung heraus umfasst das in der Regel die folgenden Einzelmaßnahmen:
- Inspektion
- Wartung
- Instandsetzung
- Verbesserung
Reparaturarbeiten
Wir sind Ihr Partner, wenn es um Fragen zur Bodenverlegung, dem Trockenbau und Reparaturen aller Art geht. Unser Team hat Freude an der Gestaltung von Räumen und wir stellen Sie, den Kunden, in unseren Mittelpunkt. Wir arbeiten nach Ihren Wünschen, stehen Ihnen bei Reparaturen aller Art, sowie der Bodenverlegung beratend zur Seite und garantieren eine umweltgerechte Entsorgung alter Materialien.
Pflege von Außenanlagen
Nicht nur das Gebäude selbst, auch die umgebenden Grünanlagen und Außenbereiche spiegeln in besonderem Maße das gepflegte Erscheinungsbild des Objekts wider. Zur Pflege dieser Bereiche kümmern wir uns um den Rückschnitt von Bodendeckern, Büschen, Hecken und Rasen. Wir befreien Pflanzungen von Unkraut und lockern den Boden.
Hinweis
In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden.
Die Vorschrift dient dem Vogelschutz. Gartenfreunde sollten darauf Rücksicht nehmen, wenn sie ihre Büsche mit einem "schonenden Form- und Pflegeschnitt" bearbeiten wollen, den das Gesetz ausdrücklich ganzjährig erlaubt.
In den Wintermonaten übernehmen wir gerne den Winterdienst Ihres Objekts.